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   KG, 05.02.2015 - 8 U 10/14   

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https://dejure.org/2015,2452
KG, 05.02.2015 - 8 U 10/14 (https://dejure.org/2015,2452)
KG, Entscheidung vom 05.02.2015 - 8 U 10/14 (https://dejure.org/2015,2452)
KG, Entscheidung vom 05. Februar 2015 - 8 U 10/14 (https://dejure.org/2015,2452)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Ausgleichsanspruch des Rückübertragungsberechtigten wegen Grundstücksveräußerung: Berücksichtigung einer Wertminderung des Grundstücks infolge von Planungsmaßnahmen im Hinblick auf das Investitionsvorhaben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung des Verkehrswerts eines Grundstücks

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch des Berechtigten auf den Gegenwert des Vermögensgegenstandes; Verkehrswert; Wertermittlung; Wertermittlungsstichtag; Qualitätsstichtag; wertbeeinflussende Aufwendungen; Grundstücksteilbewertung; Repräsentationswert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InVorG § 16 Abs. 1 S. 3
    Ermittlung des Verkehrswerts eines Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.07.1999 - V ZR 129/98

    Rechtsweg für Streitigkeiten über die Höhe des auszukehrenden Erlöses

    Auszug aus KG, 05.02.2015 - 8 U 10/14
    Der Berechtigte soll nach § 16 InVorG nicht besser oder schlechter, sondern wirtschaftlich so gestellt werden, als würde ihm das Grundstück zurück übertragen (BGH, Urteil vom 16.7.1999 - V ZR 129/98 - BGHZ 142, 221, Tz. 13).
  • BGH, 08.01.2004 - IX ZB 87/03

    Wiederaufnahme eines abgeschlossenen Rückerstattungsstreits

    Auszug aus KG, 05.02.2015 - 8 U 10/14
    Zum anderen handelt es sich beim InVorG um auslaufendes Recht im weiteren Sinne (s. a. BGH, Beschluss vom 8.1.2004 - IX ZB 87/03 - VIZ 2004, 272 zu Rückerstattungsverfahren), weil es gemäß § 1 Grundstücke, Gebäude und Unternehmen betrifft, die Gegenstand von Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz sind oder sein können, Ansprüche auf Rückübertragung von Grundstücken jedoch gemäß § 30a Abs. 1 Satz 1 VermG nur bis zum 31.12.1992 angemeldet werden konnten.
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